PREMA Semiconductor ist ein Halbleiterhersteller mit Sitz und eigener Produktion in Mainz, der von Analog- und Mixed-Signal-ASICs alle Leistungsstufen von der Schaltungsentwicklung, Chip-Layout, Prototypen- und Serienfertigung bis zum IC-Funktionstest anbietet.
Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Gesellschaftern, Beschäftigten und den Organisationen, in denen wir tätig sind, voll bewusst. Daher haben wir für uns selbst strenge ethische Regeln aufgestellt, die uns bei unseren Geschäften leiten.
Wir wollen den Werten, die uns leiten, zur Durchsetzung verhelfen und erwarten von unseren Lieferanten, also allen Unternehmen, die mit der PREMA in Geschäftsbeziehung stehen, dass sie ihrem Handeln dieselben ethischen Grundsätze zugrunde legen. Aus diesem Grund hat die PREMA den Code of Conduct erarbeitet, der Standards für unser Unternehmen und die Geschäftsbeziehungen mit unserem Unternehmen setzt.
Oberste Leitlinie für unsere geschäftlichen Aktivitäten sind die Unternehmensgrundsätze. Sie stehen in den Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten im Vordergrund.
- Einbindung unserer Kunden und ihrer Bedürfnisse
- Ausrichtung aller Aktivitäten zur nachhaltigen Erhöhung der Kundenzufriedenheit
- Einbindung aller Führungskräfte und Mitarbeiter
- Eine klare, offene und faire Kommunikation
- Entwicklung eines hohen Qualitätsbewusstseins in allen Unternehmensbereichen
- Systematisches Messen von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Beteiligung unserer Partner (z.B.: Kunden, Lieferanten) an unserer Qualitätspolitik
- Eine auf Langfristigkeit angelegte Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Kooperationspartnern
Gesetze und ethische Grundsätze
PREMA hält sämtliche für sein Unternehmen geltenden Gesetze ein. PREMA unterstützt die Grundsätze des „Global Compact" der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN, die Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit („Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work") sowie die Grundsätze des Standards für sozial verantwortliche Unternehmensführung (SA8000). Dies gilt insbesondere für:
Kinderarbeit
PREMA beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Nachtarbeit von Kindern ist nicht gestattet. (Verweis: ILO-Konvention 138(7); SA8000)
Zwangsarbeit
Bei PREMA werden keine Zwangsarbeiter eingesetzt. (Verweis: ILO-Konvention 29; SA8000)
Vergütung und Arbeitszeiten
PREMA hält die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter und Arbeitgeberleistungen ein. Die reguläre Arbeitswoche darf ohne Überstunden nicht 48 Stunden überschreiten, wobei auf sechs Arbeitstage mindestens ein freier Tag folgen muss. Überstunden müssen höher vergütet werden und es dürfen nicht mehr als 12 Überstunden pro Woche geleistet werden. Gehaltsabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind nicht gestattet. Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind nur gestattet, sofern dies gesetzlich erlaubt ist und eine Betriebsvereinbarung (falls anwendbar) dazu existiert. Diese Bestimmungen dürfen nicht umgangen werden (z.B. über Kurzzeitverträge oder vorgetäuschte Ausbildungsverhältnisse).
Diskriminierung
PREMA unterlässt jegliche Diskriminierung. (Verweis: SA8000)
Arbeitsschutz
PREMA hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Beschäftigte müssen mit Würde und Respekt behandelt werden. (Verweis: ILO-Konvention 155; ILO-Empfehlungen 164, 190; SA8000)
Planung der betrieblichen Kontinuität
PREMA ist auf Betriebsstörungen jeder Art vorbereitet (z.B. Naturkatastrophen, Terrorismus, Computerviren, Erkrankungen, Pandemien, Infektionskrankheiten), insbesondere verfügt PREMA Semiconductor GmbH insoweit über Katastrophenpläne, um sowohl seine Mitarbeiter als auch die Umwelt vor den Auswirkungen etwaiger Katastrophen, die im Umfeld seines Betriebes entstehen, so weit möglich, zu schützen.
Unzulässige Zahlungen/Bestechung
PREMA beachtet die internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im „Global Compact" der Vereinten Nationen und in lokalen Antikorruptions- und –bestechungsgesetzen festgelegt sind. Insbesondere bietet PREMA Beschäftigten der Lieferanten und Kunden keine Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile an, die das persönliche Verhalten der Beschäftigten hinsichtlich der Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen noch nehmen PREMA Beschäftigte derartige Vergünstigungen an.
Umwelt
PREMA hält alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards ein und betreibt ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren.
Dialog mit den Geschäftspartnern
PREMA vermittelt die im Code of Conduct genannten und zuvor näher beschriebenen Grundsätze an seine Subunternehmer und sonstigen Geschäftspartner, die an der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen beteiligt sind. PREMA fordert diese Parteien dazu auf, ihrem Handeln dieselben Standards zugrunde zu legen.
Einhaltung des Code of Conduct für Lieferanten
Die PREMA behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen des Code of Conduct nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen. Die PREMA ermutigt ihre Lieferanten, eigene verbindliche Leitlinien für ethisches Verhalten einzuführen.
PREMA bestärkt seine Lieferanten darin, die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden ethischen Standards, Menschenrechte, Arbeitsschutz- und Umweltstandards im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in gleicher Weise einzuhalten. Der Lieferant ist für seine eigene Lieferkette verantwortlich.
Jeder Verstoß gegen die im Code of Conduct für Lieferanten genannten Verpflichtungen wird als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten betrachtet.